Einbau neuer, stirnseitiger Stahlspurlatten für die Seilfahrtsanlage des Schachtes Bartensleben
Der Schacht Bartensleben ist der Hauptseilfahrtsschacht des Endlagers für radioaktive Abfälle in Morsleben (ERAM).
Für dieses Endlager läuft derzeit das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren für die Stillegung und Verwahrung.
Bis zum Abschluß des vorgesehenen vollständigen Rückbaus werden, auch unter dem Gesichtspunkt der aktuell geführten Diskussion über die Rückholbarkeit oder Bergbarkeit endgelagerter, radioaktiver Abfallstoffe, mindestens noch weitere 25 Jahre benötigt werden. Für diesen Zeitraum der Stillegung muß die bergmännische Infrastruktur einsatzbereit gehalten werden.
Die Verwahrung soll durch nahezu vollständige Verfüllung aller Hohlräume mit Salzbeton und Abschottung der Zugänge zu den Einlagerungskammern und Sohlen durch Dammbauwerke erfolgen. Dabei ist ein schrittweiser Rückzug von unten nach oben vorgesehen, bei dem mit dem Abwerfen der Sohlen auch die Seilfahrtsanlage und alle Schachteinbauten abschnittsweise zurückgebaut werden. Die um 1970 im Schachtturm eingebaute 4-Seil Koepe-Maschine mit Gegengewicht, Unterseil und Umlenkrollen im Schachttiefsten war für einen schrittweisen Rückbau unter laufendem Betrieb nicht geeignet. Außerdem hatten sich in der Bremsscheibe der Maschine durch Materialermüdung Haarrisse gebildet, die einen Weiterbetrieb der Maschine über die erforderlichen 25 Jahre unmöglich machten.
Aus diesen beiden Gründen mußte die Seilfahrtsanlage im Schacht Bartensleben umgebaut und mit einer neuen Trommelfördermaschine bestückt werden. Im Zuge dieser Umbauarbeiten wurden auch die bisherigen Holzspurlatten ausgebaut und durch neue Stahlspurlatten ersetzt. Der vorhandene Konsolenabstand von 4 m war für Holzspurlatten nicht mehr zulässig (nach TAS »Technische Anforderungen an Schacht und Schrägförderanlagen« dürfen es maximal 3 m sein), so daß diese durch Stahlspurlatten ersetzt werden mußten. Der Auftrag an Schachtbau Nordhausen zum Auswechseln der Spurlatten war eine Komplettleistung, die die Planung, die Erstellung der Anlagendokumentation einschließlich
Prüfanweisungen, die Demontage der alten Spurlatten, die Lieferung und Montage der neuen Stahlspurlatten einschließlich der Inbetriebnahme und die Erstellung der Abschlußdokumentation umfaßte. Die Arbeiten wurden im laufenden Grubenbetrieb ausgeführt.
Der Umbau der Schachtförderanlage beinhaltet nicht nur den Wechsel der Spurlatten von Holz auf Stahl und die damit einhergehende Erneuerung der entsprechenden Konsolen, sondern auch die Anpassung des Fördergestelles, die Erneuerung der Führungseinrichtungen in den zur jeweiligen Sohle gehörenden Schachtstühlen mit teilweise vorhandenen Schwingbühnen und die Anpassung des Führungsgerüstes. Als vorbereitende Arbeiten bestand zusätzlich die Notwendigkeit, eine vorhandene API Schachtfalleitung zu verlegen, um die notwendige Baufreiheit zu realisieren. Gefertigt wurden die Segmente der beiden jeweils 520 m langen Spurlattenstränge im eigenen Hause, wobei Fertigungstoleranzen von ± 2 mm für eine 8 m lange Spurlatte vorgegeben waren. Bei der Montage im Schacht waren maximal zulässige Einbautoleranzen von ± 5 mm zu gewährleisten.
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